AGBs / Allgemeine Geschäftsbedingungen

comcontrols UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG

(Stand 11.10.2014)

1. Vertragsschluss

1.1. Für Verträge mit comcontrols UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Nachfolgend comcontrols genannt, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird daher ausdrücklich widersprochen.

1.2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

 

2. Leistungen von comcontrols

2.1. Die comcontrols erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.

2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der comcontrols im Einzelfall festgelegt.

 

3. Honorare, Kosten und Preise

3.1. Alle Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aktuellen Preise sind unter www.comcontrols.de/Preise einzusehen.

3.2. Nicht rechtskräftig festgestellte Aufrechnungsrechte und nicht rechtskräftig festgestellte Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen der comcontrols sind ausgeschlossen.

3.3. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet: Kilometergeld € 0,65/km, Bahn, Flugzeug, Mietwagen, Taxi, Hotel nach Aufwand. Sämtliche Kosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von Assistenten, Co-Leitern und technischen Hilfsmitteln.

3.5. Die vereinbarten Honorare und Kosten werden unmittelbar nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt, spätestens 12 Monate nach Angebotsdatum wenn die Verzögerung durch den Kunden zu verantworten ist. Die in Rechnung gestellten Honorare und Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Die Mahngebühr für die 1. Mahnung, 17 Tage nach Rechnungsdatum, beträgt 10,00 EUR; für die 2. Mahnung, 24 Tage nach Rechnungsdatum, werden 20,00 EUR berechnet. Der Auftraggeber muss damit rechnen, dass comcontrols die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann comcontrols Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf diese Kosten, dann auf die Mahngebühr und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

 

4. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Verzug

4.1 Alle Rechnungen von comcontrols sind binnen 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu begleichen.

4.2 Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen comcontrols, die nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.

4.3 Der Vertragspartner kann Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn das Zurückbehaltungsrecht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung von comcontrols zurückzuführen ist. Der Vertragspartner kann darüber hinaus ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit geltend machen, als ihre Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis entstammen wie die Ansprüche von comcontrols.

4.4 Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlung der Vergütung oder der Reise-/Spesenkosten mehr als drei Wochen in Rückstand, so hat comcontrols das Recht, seine Leistungen bis zum Zeitpunkt des vollständigen Zahlungseingangs zurückzubehalten. comcontrols ist nicht verpflichtet, auf Grund von Zahlungsverzug zurück behaltene Leistungen nachzuholen. Die  Ansprüche von comcontrols auf die Vergütung nach für den Zeitraum, in dem die Leistung von comcontrols zurückbehalten wird, bleiben vollumfänglich bestehen.

4.5 Das Zurückbehaltungsrecht der comcontrols wird bei einem Zahlungsverzug von mehr als 8 Wochen zu einem dauernden Leistungsverweigerungsrecht. Ab diesem Zeitpunkt ist comcontrols bei Wahrung aller Ansprüche auf die Gegenleistungen aus diesem Vertrag dauerhaft zu keiner Leistung gegenüber dem Vertragspartner mehr verpflichtet.

4.6 Wird das Projekt/Auftrag durch den Auftraggeber vor Fertigstellung abgebrochen oder ruht es länger als 3 Monate, so ist comcontrols berechtigt die bis dahin aufgewendeten Stunden abzurechnen.

 

5. Vertraulichkeit, Schutz des geistigen Eigentums

5.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vertragserfüllung zur Kenntnis gelangten internen und externen Angelegenheiten der anderen Partei Stillschweigen – auch über das Vertragsende hinaus - zu bewahren. Eine Weitergabe oder Nutzung dieser Informationen kann nur bei ausdrücklicher, vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners erfolgen. Dies gilt nicht für vertrauliche Informationen die öffentlich zugänglich sind, den Vertragsparteien vor Vertragsschluss nachweislich bekannt waren oder nach gesetzlichen Vorschriften offen gelegt werden müssen.

5.2 Die im Rahmen der Vertragserfüllung von comcontrols gefertigten Unterlagen und sonstigen Medien, dürfen von Vertragspartner ausschließlich für ihre eigenen Zwecke verwendet werden und dürfen nicht an Dritte oder neue Mitarbeiter weitergeben werden.

5.3 Weiterhin stimmt der Vertragspartner zu, dass durch comcontrols bearbeitet oder erstellte Webseiten, Filme, Fotoaufnahmen oder andere Produkte oder Dienstleistungen für Medien- und Werbezwecke für comcontrols und deren Marken als Referenzen benutzt werden können. Diesem stimmt der Vertragspartner ausdrücklich zu.

 

6. Sicherung der Leistung

6.1. Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der  comcontrols an den von ihr erstellten Werken oder Systemen (Trainingsunterlagen, Vertriebsysteme o.ä.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der comcontrols. Diese schriftliche Einwilligung ist auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weiterhin erforderlich. Film- und Tonaufzeichnungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der comcontrols erlaubt.

6.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

6.3. Der Auftraggeber informiert die comcontrols vor und während der vereinbarten Dienstleistungen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine für die Durchführung der Leistung verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

6.4. Sollen Teile der Projekte und/oder der Durchführung anderer Dienstleistungen vom Auftraggeber an Dritte in Auftrag gegeben werden, ist die comcontrols zu informieren, um Übereinstimmung in den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.

6.5. Die comcontrols verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

6.6. Die comcontrols trifft die Auswahl von Seminarhotel, Medienproduzenten, Geräteherstellern, sowie sonstigen Dritten, die von der comcontrols zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Die comcontrols wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.

6.7. Die comcontrols ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.8. Ereignisse höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstige von der comcontrols nicht zu vertretenden Umstände, die die Leistung der comcontrolswesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen comcontrols, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

6.9. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, so muss er schriftlich abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb von zwei Monaten vor der Durchführung des Termins sind 50% des vereinbarten Honorars ohne Nachweis der Aufwendungen zuzüglich evtl. Kosten gemäß Ziffer 3 und ab einem Monat vor Durchführung des Termins 100% des Honorars ohne Nachweis der Aufwendungen zuzüglich evtl. Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.

6.10. Die interne Projekt- und/oder Seminarorganisation obliegt dem Auftraggeber. Er unterrichtet Teilnehmer und Trainer über den Seminarort, die Seminarzeiten und die Seminarinhalte in Absprache mit comcontrols. Die benötigte Tagungstechnik wird vom Auftraggeber bereitgestellt.

 

7. Haftung

7.1. Alle Informationen, Methoden und Empfehlungen, die im Rahmen der Trainings-, Coaching, Maßnahmen zur Unternehmensentwicklung und Consultingtätigkeit von der comcontrols an den Auftraggeber weitergegeben werden, beruhen auf Quellen, die die comcontrols als zuverlässig erachtet. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder die comcontrols, noch die von ihr mit der Durchführung des Auftrages beauftragten Angestellten oder freien Mitarbeiter, übernehmen für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Rahmen der jeweiligen Tätigkeiten (Training, Coaching, Maßnahmen zur Unternehmensentwicklung oder Consulting usw.) gemachten praktischen Hinweisen resultieren, eine Haftung, vorbehaltlich 5.3. Die comcontrols haftet für entstandene Schäden nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche unabhängig davon, ob sie aus gesetzlichen Bestimmungen, unerlaubter Handlung, vertraglichen Vereinbarungen oder einer Verletzung davon beruhen. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Schadensersatzansprüche aus Verletzungen von des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.2. Die comcontrols verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie nur, wie unter Ziffer 5.1. festgelegt.

7.3. Alle Teilnehmer an den Projekten sowie Trainings- oder Coachingveranstaltungen tragen die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb des Projektes bzw. Seminars und kommen für verursachte Schäden selbst auf.

 

8. Abwerbeverbot

8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich – weder direkt noch über Dritte -, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach, nicht mit Mitarbeitern der comcontrols oder den von ihr eingesetzten Trainern und freien Mitarbeitern in direkte Geschäftsbeziehungen zu treten oder diese abzuwerben, oder sie ohne Zustimmung der comcontrols anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € zu zahlen, hilfsweise eine von der comcontrols der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

 

9. Gerichtsstand und Rechtswahl

9.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem  Vertrag ist Berlin.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

10. Salvatorische Klausel

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann durch eine wirksame Ersatzreglung ersetzen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.